Laut Abfallnachweisverordnung gilt seit dem 1. April 2010 für alle der am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten, die Pflicht der elektronischen Nachweisführung gleichermaßen, ob Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer oder zuständige Behörde.
Die Anforderungen an das eANV (qualifizierte elektronische Signatur) werden von uns erfüllt!